Information gemäß § 26a KWG

Die Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht sieht als dritte Säule neben den Mindesteigenkapitalanforderungen und dem aufsichtlichen Prüfungsverfahren eine Reihe von Offenlegungspflichten vor.

Die BGG veröffentlicht daher in Ergänzung des Geschäftsberichts Kerninformationen über den Anwendungsbereich, das Eigenkapital, die Risikopositionen, die Risikomeßverfahren und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung der BGG zur Information der Marktteilnehmer.

Die Einzelheiten können dem Offenlegungsbericht zum 31.12.2010 entnommen werden.

 

Offenlegungsbericht zum 31.12.2010